Neue Kennzeichnung auf DGV Ausweisen

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Ab 2009 bekommen die DGV-Ausweise erstmals ein zusätzliches Hologramm Kennzeichen. Mit der Kennzeichnung die in Silber oder in Gold erfolgt, wird die Spielberechtigung des Clubmitglieds und die Regionalität des Golfclubs dargestellt.

Zusätzlich zur farblichen Kennzeichnung erfolgt noch eine Kennzeichnung in der Form „R“, „vS“ oder „R/vs“. Hierbei bedeutet ein „R“, dass der Golfclub maximal 10% Mitglieder hat, die weiter als 100km vom Club weg wohnen. Es wird somit die Regionalität des Clubs gekennzeichnet. Die Kennzeichnung „vS“ gibt an, dass der Spieler volles Spielrecht in seinem Golfclub hat.

Wenn nur eines von beiden Kennzeichen zutrifft, ist das Hologramm Silber, wenn beide zutreffen wird das Hologramm in Gold aufgedruckt.

Zu Bemerken ist allerdings, dass sich jeder Club freiwillig dieser Kennzeichnung anschliessen kann. Hierzu mussten die Golfclubs diese Kennzeichnung beim DGV beantragen. Ist kein Hologramm auf der Karte vorhanden, heißt dies entweder, dass der Club nicht an der Kennzeichnung teilnimmt oder die Kriterien nicht erfüllt.

Die bisherige „Pflicht“-Kennzeichnung (die meist nicht umgesetzt wurde) „eS“, für eingeschränktes Spielrecht, gibt es ab 2009 nicht mehr. Wenn also einige Vertreiber von Fernmitgliedschaften dies mittlerweile als „Besonderheit“ herausstellen, dient dies ausschliesslich zu Werbezwecken.

Man wird sehen, ob diese Kennzeichnung sich bei den Greenfee-Modellen diverser Golfclubs widerspiegeln wird. Dies scheint jedenfalls einer der Gründe gewesen zu sein, warum die Kennzeichnung so von den Golfclubs verabschiedet wurde.

5 KOMMENTARE

  1. na ja, erst will man das Greenfee der Golfer und dann sollen alle die die Fernmitglieder in ihren Reihen haben die auch noch Kennzeichnen.

    Mal wieder eine der blödsinnigen Ideen des DGV nur damit sie ihren Sessel behaupten können. Irgendwann wird sich das doch hoffentlich ändern und Deutschland ein Golfer freundliches Land werden…

  2. grundsätzlich gebe ich dir Recht. Aber den DGV muß ich in diesem Fall tatsächlich ein wenig in Schutz nehmen. Diese Regelung wurde, nach sehr kontroversen Diskussionen, letzendlich von den Golfclubs verabschiedet. Die Entscheidung zu dieser Regelung ist auf einer der letzten Mitgliederversammlungen des DGV durch Abstimmung entschieden worden.

  3. Ichgebe dem DGV nicht Recht denn so versuct er kleine Klubs zu diskriminieren und die Fernmitglieder dieser Klubs in seinen VCG zu integrieren. Es haben zwar die Clubs beschlossen aber nach einer gut gemachten Kampagne des DGC und bei den Abstimmungen haben die kleinen Klubs ja kein Veto und die großen Clubs haben doch großes Interesse dass den kleineren Clubs, die nur mit Fernmitgliedern überleben können, die Luft ausgeht. Es kann eigentlich nicht angehen dass ein Verband der Inhaber einer Fernmitgliederargentur ( VCG ) ist, schamlos hier Nahmitgleider aus kleinen Klubs, die voll bezahlen, bestraft um deren Fermitglieder später als Kunden abzusahnen. Genau das ist die Intension des DGV !! Eigentlich ein Fall fürs Kartellamt!!

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