Endlich habe ich nun einen neuen Driver. Nachdem wahrscheinlich fast alle gängigen Driver in den letzten Wochen getestet habe, bin ich nun beim Taylor Made Burner Draw hängen geblieben. Insbesondere die Woche, in der ich einen Demoschläger mit auf den Runden hatte, hat zu der Entscheidung beigetragen. Es war schön beängstigend wie gut ich diesen Driver getroffen habe und welche Längen ich damit erzielen kann. Gegenüber meinem 19 Grad Heaven Wood von Callaway, welches ich seit ca. einem Jahr auch für meine Abschläge genutzt habe, dürfte ich nun ca. 30 – 40 Meter weiter sein.
Nach der Entscheidung war nun nur noch die Frage, wo bekomme ich den Schläger möglichst günstig und schnell. Also wurde erstmal im Internet gesurft. Gefunden habe ich einen Schläger bei eBay, dessen Auktion am Donnerstag letzer Woche endete. Glücklicherweise habe ich den Zuschlag bei 225- inkl. Versand erhalten. Am Freitag erhielt ich dann die Info, dass der Schläger versendet wurde. Und – man glaubt es kaum – am Samstag konnte ich meinen Schläger schon in Empfang nehmen und diesen am Sonntag direkt ausprobrieren. Glücklicherweise haben die Abschläge immer noch gut funktioniert. Einige Golffreunde hatten mir schon prophezeit, dass der Driver nicht mehr funktioniert, wenn er bezahlt ist.
An diesem Wochenende kann ich ihn dann das erste Mal auf einer Turnierrunde ausprobieren. Hier wird sich zeigen, ob Länge wirklich hilft. Noch bin ich ein wenig skeptisch, denn bei den Testrunden musste ich feststellen, dass mein kurzes Spiel bzw. die Annäherung aus 50 – 80 Metern im Moment noch sehr Verbesserungswürdig ist.
Hallo.
Gratuliere zum neuen Driver.
Aber leider ist genau diese „Geiz-ist-geil“Mentalität schuld daran dass immer mehr Pro Shops schließen müssen, oder nichts mehr anbieten, außer Tees.
Wieso denn einen Demo-Schläger leihen und dann im Internet kaufen?
Entweder man nimmt den Service in Anspruch und bezahlt dann auch dafür, oder man nimmt ihn eben nicht in Anspruch und spart dafür ein paar Euro, aber dieses ausnutzen der guten Dienstleister finde ich wirklich abstoßend!
Nichts für ungut.
mit freundlichen Grüßen
Hallo Jonny8,
grundsätzlich kann ich den Ausführungen nur zustimmen. Wenn ich besondere Dienstleistungen und Services, insbesondere eine gute Beratung in Anspruch nehme, bin ich gerne bereit auch dafür zu zahlen. Zu meiner „Ehrenrettung“ möchte ich in diesem speziellen Fall erwähnen, dass der Schläger auch über eBay bei einem ProShop erstanden wurde. Es handelte sich hierbei um einen nagelneuen und Original verpackten Schläger.
Den besagten Demoschläger habe ich übrigens in einem Sportgeschäft eines großen Warenhauses ausgeliehen und hätte hierfür 5 Euro zahlen müssen, wenn ich nicht noch einige Artikel dort gekauft hätte. Mit Beratung und Service war es hier leider nicht weit her. Auf die Anfrage, ob ich einige Driver im Simulator testen kann, wurde mir dieser eingeschaltet und man hatte mich dann völlig allein testen lassen. Keine Beratung, keine Hinweise, nichts. Dies habe ich in anderen Läden auch schon anders erlebt.
Nur das reine Verleihen von Demoschlägern finde ich nun auch keinen so herausragenden Service. Außerdem habe ich in verschiedenen Läden Driver ausprobiert, auch wenn ich nicht überall einen Demoschläger ausgeliehen habe. Nach welchen Kriterien sollte ich denn den Laden auswählen in dem ich einen Schläger „von der Stange“ erstehe. Ohne zusätzliche Leistungen gebe ich gerne zu, dass ich in erster Linie nach dem Preis gehe.
Was? Nur weil man einen anderen Schläger hat, fliegt der Ball weiter? Ich wusste garnicht, dass das auch mit dem Schläger zusammenhängt. Dachte bisher immer, dass die Abschlagwucht allein über die Weite des Schlages entscheidet?…
Ingo
Wenn das natürlich in dem Kaufhaus so geschehen ist, muss ich Sie voll unterstützen dort nichts zu kaufen, man kann sie ja nicht auch noch dafür belohnen dass sie einen nicht beachten.
Es klang nur so als ob Sie mehrere Driver bei Ihrem lokalen Pro Shop geliehen haben und dann den passenden möglichst billig zu erstehen.
Aber ich sehe wir funken da generell auf der gleichen Wellenlänge.
mfG