Golf Mitgliedschaften – Vollmitgliedschaft in einem Golfclub

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DGV Ausweis

So ganz langsam hoffen wir sicherlich alle, dass der Winter langsam nachlässt und man wieder auf den Golfplatz kommt. Wahrscheinlich gibt es auch viele Golfneulinge, die evtl. den Golfsport neu für sich entdecken möchten. Für den Einstieg in den Golfsport gibt es diverse Möglichkeiten und mittlerweile auch diverse Mitgliedschaftsangebote.

Nachfolgend möchte ich einmal einen kurzen Überblick über die diversen Mitgliedschaftsmodelle geben. In Deutschland ist es immer noch so, dass das bespielen eines Golfplatzes die sogenannte „Platzreifeprüfung“ voraussetzt.

Ich persönlich finde dies auch durchaus in Ordnung. Ähnlich, wie im Straßenverkehr gilt es ein paar Regeln und Techniken zu erlernen, die ein sicheres Miteinander auf dem Golfplatz sicher stellen. Schließlich bewegen sich auf einem Golfplatz manchmal bis zu 100 Spieler, die aufeinander Rücksicht nehmen müssen.

Mittlerweile gibt es zwar auch schon die Möglichkeit, ganz ohne Platzreife auf öffentlichen Anlagen zu spielen. Dies kann aber meiner Einschätzung nach nur eine ergänzende Form des Golfspiels parallel z.B. zu einem Schnupperkurs sein.

Als ich begonnen hatte, diesen Artikel zu schreiben, habe ich schnell festgestellt, dass dieser doch recht lang werden würde. Aus diesem Grund habe ich mich nun entschieden, den einzelnen Mitgliedsmodellen jeweils einen eigenen Artikel zu widmen und eine kleine Artikelreihe zu dem Thema zu starten.

Alleine der erste Artikel zur „regulären“ Mitgliedschaft in einem Golfclub ist schon deutlich länger geworden, als ursprünglich geplant. Bei dieser Mitgliedschaft spricht man oft auch von der „Vollmitgliedschaft“, da auch die anderen Mitgliedschaftsmodelle – bis auf den VcG – eine Mitgliedschaft in einem Golfclub darstellen.

Wie man im nachfolgenden Artikel nachlesen kann, ist aber Vollmitgliedschaft mittlerweile auch nicht mehr die richtige Bezeichnung auch wenn für die tradionellen Clubs dies natürlich die einzig wahre Mitgliedschaft in einem Golfclub darstellt.

Die weiteren Mitgliedschaftsmodelle sind:

  • Mitgliedschaft in einem Golfclub (Vollmitgliedschaften, Teilmitgliedschaften, Schnupperangebote)
  • VcG
  • Fern- oder Gastmitgliedschaft
  • Auslandsmitgliedschaft

„Vollmitgliedschaft“ in einem Golfclub

Die Mitgliedschaft in einem Golfclub ist die traditionelle und immer noch die „üblichste“ Form der Mitgliedschaft. Bei dieser Mitgliedschaft gibt es im Prinzip zwei unterschiedliche Organisationsformen. Grundsätzlich kann man zwischen zwei Bereichen unterscheiden. Dem Golfsport als Freizeitbeschäftigung und dem eigentlichen Betrieb der Golfanlage.

Golfclubs und Betreibergesellschaften

Für das Bespielen eines Golfplatz benötigt man eine Spielberechtigung des Betreibers der Anlage. Eine solche Spielberechtigung kann man als Greenfee für ein Golfrunde erwerben oder als Jahresgebühr für eine unbeschränkte Mitgliedschaft. Der Betreiber einer Golfanlage besitzt in der Regel den Golfplatz bzw. hat die Grundstücke gepachtet und sorgt für die Pflege des Platzes und dessen Infrastruktur.

Parallel dazu gibt es die sportliche Ausübung des Golfsports, der in der Regel innerhalb eines Vereins gehandhabt wird. Ähnlich wie bei anderen Sportarten. Hierzu gehört u.a. die Ausrichtung von Turnieren und sonstigen Vereinsveranstaltungen, die Organisation von Mannschaften und oft auch die Förderung von Kindern und Jugendlichen.

In früheren Jahren waren diese Konstrukte meist nicht getrennt. Dies sieht man heute auch noch bei vielen älteren Golfclubs. Hier ist der Verein auch der Betreiber des Platzes. Im Prinzip „gehört“ der Platz also den Mitgliedern. Ein Grund, warum auch so etwas wie Aufnahmegebühren erhoben werden. Manchmal erwirbt man als Mitglied auch tatsächlich einen Anteil am Golfplatz.

Mauritius - The Links

In den letzten Jahren hat sich aber immer ein Konstrukt heraus gebildet, bei dem eine Betreibergesellschaft unabhängig von einem Verein agiert. In diesem Fall kümmert sich die Betreibergesellschaft um den Betrieb der Golfanlage und der Verein um den sportlichen Teil beim Golfspiel.

Beide Parteien schließen in der Regel eine Vereinbarung über die gemeinsame Zusammenarbeit. In einem Nutzungsvertrag wird zum Beispiel festgehalten, in welcher Form der Verein den Golfplatz des Betreibers nutzen darf. Hierbei werden entsprechende Regeln und Verantwortlichkeiten auf beiden Seiten festgelegt.

Bis vor einigen Jahren waren Betreibergesellschaften und Golf-Vereine im Prinzip auch immer zu einer gemeinsamen Zusammenarbeit „gezwungen“. Dies lag an den Statuten des DGV. Früher konnte nur ein Golfclub Mitglied beim DGV werden und hatte somit das Recht, Handicaps zu verwalten. Zwingende Voraussetzung für den Club war aber, dass er ein Nutzungsrecht eines Golfplatz nachweisen musste.

Seit ein paar Jahren haben nun aber auch Betreibergesellschaften die Möglichkeit, Mitglied des DGV zu werden. Die Kooperation mit einem Verein ist damit grundsätzlich hinfällig. Einige Betreiber haben die Gelegenheit auch bereits genutzt, auslaufende Nutzungsverträge mit den Vereinen nicht weiter zu führen.

Oft liegt dies an den durchaus unterschiedlichen Zielen der jeweiligen Parteien. Hat der Betreiber natürlich in erster Linie die Maximierung seines wirtschaftlichen Erfolges im Sinn, liegt dem Verein mehr daran, seinen Mitgliedern ein optimales Freizeitangebot zu liefern. Hierbei gibt es dann zum Beispiel oft Diskussionen zu Themen wie Platzpflege, Anzahl von Greenfeespielern, Handicapbeschränkungen und einige mehr.

Schaut man sich zum Beispiel einmal die Golfclubs an, die am Wochenende nur bestimmte Handicaps zulassen oder sogar nur eigene Mitglieder auf den Platz lassen, dann kann man mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, dass der Golfplatz auch vom Verein betrieben wird.

Nach der nun doch recht ausführlichen Beschreibung zu Golfclubs und Betreibergesellschaften, wenden wir uns nun den eigentlichen Mitgliedschaftsmodellen zu.

Vollmitgliedschaft

Als Vollmitgliedschaft wird in der Regel eine Mitgliedschaft bezeichnet, bei der ein Mitglied volles Spielrecht auf einem Golfplatz hat. Bei dieser Mitgliedschaft fallen also keine zusätzliche Greenfee-Gebühren an, wenn man den Golfplatz bespielen möchte.

In Abhängigkeit von dem Betrieb der Anlage (s.o.) gibt es in der Regel drei Komponenten der Mitgliedschaftsgebühren. da wäre zunächst eine mögliche Aufnahmegebühr oder Beteiligung an dem Golfplatz, dem Jahresbeitrag für die Spielberechtigung und dem Jahresbeitrag für den Verein.

Spielberechtigungsgebühr und Vereinsbeitrag können, je nach Konstrukt, in einem Betrag zusammen gefasst sein. Oft gibt es auch die Möglichkeiten, die Jahresgebühr in einzelnen Raten zu zahlen.
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Die Mitgliedschaft selbst gilt in der Regel für ein Kalenderjahr. Manchmal gibt es auch längere Laufzeiten, insbesondere, wenn man sich an dem Golfplatz in irgendeiner Form beteiligt hat. Entsprechende jährliche Kündigungsregeln ermöglichen aber auch in diesen Fällen, früher aus dem „Vertrag“ auszusteigen. Hier sollte man sich genau über die Regularien der jeweiligen Golfclubs informieren.

Bei den Gebühren wird oft auch erwähnt, dass die Verbandsabgaben im Mitgliedsbeitrag enthalten sind. Bei diesen Verbandsabgaben handelt es sich um Abgaben an den LGV (Landesgolfverband) und den DGV. Hierin enthalten ist zum Beispiel die Erstellung des Golfausweis. Die Höhe dieser Abgaben liegt in der Regel um die 35,- bis 40,-€ pro Jahr.

Teilmitgliedschaft

Neben der Vollmitgliedschaft bieten einige Golfclubs diverse Möglichkeiten einer „anteiligen“ Spielberechtigung. Diese können sehr unterschiedlich ausgeprägt sein. So gibt es Golfanlagen, bei denen man im Rahmen der Spielberechtigungsgebühr nur an bestimmten Tagen oder zu bestimmten Uhrzeiten spielen kann. Einige Golfplätze haben neben dem 18.Lochplatz manchmal auch Kurzplätze oder eine zusätzliche 9-Lochanlage. Diese Golfclubs bieten manchmal auch besondere Mitgliedschaften an, bei denen man das Spielrecht nur für diese „Sonderplätze“ erwirbt.

Möchte man dann außerhalb dieser eingeschränkten Spielberechtigung spielen, zahlt man in der Regel ein Greenfee, wie ein Gastspieler. Solche Mitgliedschaften können zum Beispiel dann interessant sein, wenn man nur in der Woche oder nur am Wochenende spielen möchte.

Schnupperangebote

Weit verbreitet sind auch die unterschiedlichsten Schnupperangebote. Hierbei handelt es sich um Mitgliedschaften, die im ersten Jahr relativ günstig sind und oft zum Beispiel in Verbindung mit einem Platzreifekurs angeboten werden.

Manchmal sind auch zeitlich befristete Angebote zu finden. Diese Art der Mitgliedschaften sind dann interessant, wenn man noch nicht genau weiß, ob man beim Golfsport bleiben möchte, trotzdem aber möglichst viel spielen möchte.

Manchmal kommen diese Angebote schon in Preisregionen von Fernmitgliedschaften. Hier lohnt sich dann ein entsprechender Vergleich.

So, das war nun der erste Artikel zum Thema Golf Mitgliedschaften. In einem der nächsten Artikel werde ich auf die Mitgliedschaft im VcG eingehen. Dieser Artikel wird sicherlich nicht so umfangreich werden, wie der heutige Beitrag.

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